Landschaftsteiche - Kurzinformation
Klein- und Kleinstgewässer sind ein bedeutender Lebensraum vieler gefährdeter Tier- und Pflanzenarten, stellen vielerorts einen Erholungsraum für Menschen dar und wirken regulierend auf den lokalen und regionalen Wasserhaushalt. Feuchtbiotope zählen in ganz Mitteleuropa zu den meistgefährdeten Lebensräumen. Das Bestreben diese verloren gegangenen Lebensräume zu ersetzen, wird daher aus wasserwirtschaftlicher Sicht begrüßt.
Künstlich errichtete Feuchtbiotope lassen sich in drei Gruppen unterteilen:
Abgedichtete künstliche Feuchtbiotope, durch Brunnen oder Niederschlagwasser befüllt
Gegen derartige Teiche besteht aus wasserwirtschaftlicher Sicht kein Einwand, sofern keine Wasserverschwendung vorliegt und z.B. das örtliche Grundwasser nicht zur Realisierung wasserwirtschaftlich höherwertiger Ziele, z.B. der Trink- und Nutzwasserversorgung erforderlich ist.
Künstliche Feuchtbiotope, die durch Ausleitung aus Oberflächengewässer gespeist werden
Bei aus Oberflächengewässer gespeisten Feuchtbiotopen ist auf eine angepasste Wasserentnahme zu achten, es muss genügend Restwasser verbleiben und der Hochwasserabfluss darf z. B. durch das Entnahmebauwerk oder Dämme nicht beeinträchtigt werden. Sie dürfen keine unmittelbare Verbindung mit dem Grundwasser aufweisen, damit keine Schadstoffe aus Fließgewässern in den Grundwasserkörper gelangen können.
Künstliche Feuchtbiotope, die aus dem Grundwasser gespeist werden.
Bei Grundwasser gespeisten Feuchtbiotopen steht der Schutz des Grundwassers vor negativen Beeinträchtigungen im Vordergrund. Durch Entfernung der schützenden Deckschicht besteht die erhöhte Gefahr des Weitertransportes von Verunreinigungen und Schadstoffen in den Grundwasserkörper.
Prinzipiell gilt für die Errichtung von Feuchtbiotopen, dass keinesfalls bestehende Biotope (z.B. Feuchtwiesen, Moore) beeinträchtigt werden dürfen.
Förderung von Feuchtbiotopen
Das Land Niederösterreich fördert Projekte und Maßnahmen zur Erhaltung, Pflege und Gestaltung der Landschaft. Dazu zählen auch die Neuerrichtung, Verbesserung und Umgestaltung von Feuchtbiotopen als ökologisch wertvolle Landschaftselemente.
Was kann gefördert werden?
Der NÖ Landschaftsfonds als bewilligende Stelle und die Abteilung Wasserbau als fachlich zuständige Dienststelle unterstützen Sie mit
· Fachberatung und Hilfestellung bei Planung und Ausführung von Projekten
· Finanziellen Zuschüssen zu den entstandenen Kosten für
Erstberatung ................................................................................................................. 100 %
Projektierung, Bauliche Umsetzung durch Firmen und
Eigenleistungen, Bepflanzungsmaßnahmen ........................................................ bis zu 40 %
bei besonderer ökologischer Wertigkeit durch Erfüllung
nachstehender Kriterien (Einzelfallbeurteilung) .................................................... bis zu 50 %
Wer kann diese Förderung erhalten?
Antragsteller(in) (Privatpersonen, Gemeinden, Vereine, Projektgemeinschaften), die für die Erhaltung und den rechtlichen Bestand der Anlage zuständig sind.
Ausführliche Informationen zu den Voraussetzungen für eine Förderung unter: https://www.noe.gv.at/noe/Wasser/Foerderung_Teiche_und_Biotop.html
Voraussetzung für die Zuerkennung einer Förderung ist die Antragstellung und eine Erstberatung vor Ort durch eine ökologische Fachkraft und einen Vertreter der Förderstelle. Die Erstberatung erfolgt vor Beginn einer Projektierung und wird zu 100% durch den NÖ Landschaftsfonds gefördert.
Erste Schritte:
· Telefonische Kontaktaufnahme empfehlenswert
· Antrag an den NÖ Landschaftsfonds (Formulare im Internet unter www.lafo.at, bei der Geschäftsstelle des NÖ Landschaftsfonds und bei der Abteilung Wasserbau) vor Beginn einer Projektierung. Da zu diesem Zeitpunkt üblicherweise noch keine Kostenschätzung für das Projekt vorliegt, wird der Abschnitt Kosten und Finanzierung im Antragsformular nicht ausgefüllt.
· Terminvereinbarung für die Erstberatung erfolgt durch die Behörde.
Ansprechpartner:
Abteilung Wasserbau Geschäftsstelle des NÖ Landschaftsfonds
St. Pölten Landhausplatz 1 3109 St. Pölten Landhausplatz 1
Tel. 02742/9005/14059 Tel. 02742/9005/16051
post.wa3@noel.gv.at post.lf3@noel.gv.at Zusätzliches Angebot:
Planung eines bewilligungsfähigen Projekts
In den meisten Fällen wird eine wasserrechtliche Bewilligung notwendig sein. Eine Naturschutzrechtliche Bewilligung ist dann notwendig, wenn keine wasserrechtliche Bewilligung erforderlich ist. Eine baurechtliche Bewilligung ist nur erforderlich, wenn sich das Feuchtbiotop im Bauland befindet.
Planung und Projekterstellung nur durch befugte, fachlich qualifizierte Personen im Einvernehmen mit der Förderstelle.
Informationen zur Vorgehensweise finden Sie hier: https://www.noe.gv.at/noe/Wasser/recht_bewilligung.html
Antrag des Bewilligungswerbers an die Wasserrechtsbehörde
Bezirkshauptmannschaft Zwettl, Am Statzenberg 1, 3910 Zwettl, 02822/9025-0 (Vermittlung)
Email: post.bhzt@noel.gv.at
Fachgebiet Umweltrecht Telefon 02822/9025-42280
Bewilligung Förderung
Nach Vorliegen des Projekts mit Kostenschätzung/Firmenangeboten und der wasserrechtlichen Bewilligung ist es dann erforderlich, bei der Förderstelle schriftlich um Bewilligung der Kosten anzusuchen (entweder formlos oder nochmals mit dem vollständig ausgefüllten Antragsformular).
Details zum Förderansuchen finden Sie hier:
https://www.noe.gv.at/noe/Landwirtschaft/Landschaftsfonds.html
Baubeginn nach Förderzusage
Zusatzangebot: Bausprechtage auf der Bezirkshauptmannschaft
Terminvereinbarung mit Ankündigung des Vorhabens ist notwendig, damit die relevanten Amtssachverständigen anwesend sind. Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 02822/9025 DW 42241 oder mit E-Mail anlagen.bhzt@noel.gv.at möglich.
Maßnahme: Wasserhaushalt in der Landschaft